So erarbeitet das Standesamt Wiesbaden digitalisierte Verwaltungsleistungen
Serie: Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Mit dem Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes im Sommer 2017 haben sich Bund und Länder verpflichtet, sämtliche Verwaltungsleistungen bis 2022 digital anzubieten und die verschiedenen Verwaltungsportale in einem Portalverbund zu verknüpfen. Ausgewählte Bundesressorts und Länder erarbeiten die jeweiligen Leistungen nach Themenfeldern. In einigen Bereichen wurde diese Aufgabe auch an eine oder mehrere Kommunen übertragen. Für das Feld „Familie & Kind“ ist neben Delmenhorst das Standesamt in Wiesbaden zuständig. Erfahren Sie wie die hessische Behörde arbeitet, mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Saarland und Bremen kooperiert und die Qualität der Leistungen sicherstellt.